AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Nutzungsumfang

(1) Louisa Panienka, SOWHAT?!, Donnerschweer Straße 53, 26123 Oldenburg, gewährt dem Vertragspartner die Nutzungsmöglichkeit von Kursen in der vertraglich vereinbarten Anzahl. Die wöchentliche Anzahl der Kurse ist das vereinbarte Maximum. Sollte der Teilnehmer weniger Kurse wahrnehmen, besteht kein Recht darauf diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an den Kursen erfolgt über die Nutzung eines Anmeldesystems, das per Smartphone/ PC und App gesteuert wird.

(3) SOWHAT?! behält sich vor wetterbedingt die Trainingsorte zu wechseln.

(4) Kurszeiten und Kurstrainer können sich jederzeit ändern. Über die Änderungen wird der Teilnehmer schnellstmöglich informiert.

(5) Bei einer verspäteten Absage in weniger als 8 Stunden vor Kursbeginn, entfällt die Kursteilnahme und kann auch nicht wiederholt werden.

  1. Zahlungsbedingungen

(1) Wurde die Mitgliedschaft mit einer monatlichen Zahlung vereinbart, so werden diese Beträge jeweils im Voraus am 1. des jeweiligen Kalendermonats fällig. Die Zahlung ist nur per Lastschrift möglich. Der erste Monat wird anteilig abgerechnet und mit der Vorauszahlung des Folgemonats abgebucht.

(2) Die Anmeldegebühr ist ein einmalig fälliger Betrag, der alle administrativ notwendigen Vorgänge zur regulären Aufnahme des Mitglieds benötigt wird. Diese Gebühr entsteht mit dem Vertragsschluss und ist mit der ersten Monatsabrechnung zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anmeldegebühr ist der Mitgliedschaftsvereinbarung zu entnehmen.

(3) Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug wird eine Zahlungserinnerung versendet. Wird diese nicht innerhalb von
2 Wochen beglichen, wird die Teilnahme an den Kursen nicht mehr ermöglicht bis eine vollständige Begleichung der Rückstände erfolgt ist. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden von mehr als drei Monatsentgelten behält sich Louisa Panienka, SOWHAT?! vor, sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende gemäß § 259 ZPO sofort fällig zu stellen. Zusätzlich fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten an.

  1. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebenen Vertragsbeginn und läuft zunächst für die in der Mitgliedschaft vereinbarte Grundlaufzeit von 6 Monaten. Verträge mit Grundlaufzeit verlängern sich jeweils automatisch um weitere drei Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweils möglichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt werden.

(2) Die Vertragskonditionen bei einer automatischen Verlängerung entsprechen den Konditionen für die Grundlaufzeit der Mitgliedschaftsvereinbarung, wenn nicht anders vereinbart.

(3) Kündigungen sind ausschließlich per Mail an info@sowhat-oldenburg.de oder an per Brief an Louisa Panienka, SOWHAT?!, Nadorster Straße 20, 26123 Oldenburg zu senden.

  1. Vertragspausen und Sonderkündigungsrecht bei Umzug

(1) Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesen Fällen entsprechend der nachfolgenden Regelung. Im Falle einer Vertragsstilllegung verschiebt sich das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stilllegungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  1. Haftung und Hinweise
    (1) Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
    (2)Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
    (3)Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
    (4)Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
  2. Allgemeine Gesundheitshinweise
    (1) Kontraindikationen, wie z.B. Schwangerschaften, Herzschrittmacher oder akute allgemein Erkrankungen des Bewegungsapparates sind unverzüglich den Kurstrainern mitzuteilen. Ggf. muss eine ärztliche Erlaubnis vorliegen.
    (2) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Louisa Panienka, SOWHAT?! schließt gegenüber dem/der Unterzeichner/-in jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Louisa Panienka, SOWHAT?! oder deren Erfüllungshilfen beruht.
    7. Schlussbestimmungen

(1) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

(2) SOWHAT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied wird über die Änderungen in Kenntnis gesetzt. Dem Mitglied wird die Gelegenheit gegeben den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnissetzung zu widersprechen und es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

Datenschutzhinweise Stand: April 2024

(1) SOWHAT?!, im Namen von Louisa Panienka, speichert und verarbeitet die aufgrund der eingegangenen Vereinbarung überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden, die sich aus den Vertragsunterlagen selbst oder im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben und für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten benötigt werden. Eine Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt einzig zum Zwecke der mit der Vereinbarung begründeten Leistungspflichten und auch nur in dem hierfür erforderlichen Umfang.

(2) Dabei werden bei der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach Maßgabe der DSGVO beachtet.

(3) Einverständniserklärung für Foto und Videoaufnahmen. Dem Mitglied ist bewusst, dass Fotos und/oder Videoaufnahmen während des Trainings aufgenommen werden können. Mit der Unterschrift erklärt sich das Mitglied einverstanden. Die Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung – Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe – in Digitalform und Printform durch den Fotografen oder aber auch durch Dritte. Die Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen.

Auf die zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen die vorbezeichnete Verwendung der Bildnisse werden an dieser Stelle verzichtet.
(4) Der Zugriff zu Datenbeständen von Kunden wird Mitarbeitern nur soweit und in dem Umfang eingeräumt, als er zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erforderlich ist.

(5) Alle externen Dienstleister, die für die aufgrund des mit dem Kunden eingegangenen Vertrags zu erbringenden oder anzubietenden Dienstleistungen eingesetzt werden, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz (z. B. Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz) zu beachten sowie ihre Einhaltung zu gewährleisten und zu überwachen. Diese Verpflichtungen sind auch allen von ihnen mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Personen aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis.

(6) Nach dem geltenden Datenschutzrecht besteht neben dem erwähnten Widerrufsrecht für die Nutzung der überlassenen Daten, ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit von gespeicherten Daten und ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Ansprechpartner für weitere Auskünfte und Erläuterungen ist Louisa Panienka (louisa@sowhat-oldenburg.de).

 

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